Lohnoptimierung

Lohnoptimierung bringt Ihnen und Ihren Mitarbeitenden echten Mehrwert!

Wie? 

Durch zusätzliche Sachleistungen und Zahlungen, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen und für gute Stimmung sorgen.

Viele dieser Extras sind steuer- und sozialabgabenfrei, was bedeutet, mehr Netto vom Brutto für Ihre Mitarbeitenden.

Aber nicht nur Ihre Mitarbeitenden profitieren. Auch Sie als Arbeitgeber sparen dabei und nutzen diese Vorteile, um Talente langfristig an Ihrem Unternehmen zu binden. Mit lohnoptimierten Benefits positionieren Sie Ihr Unternehmen modern und marktgerecht.

Lohnoptimierung anstatt der konventionellen Lohnerhöhung, ist somit ein Schlüsselwerkzeug für Zufriedenheit und Bindung im Unternehmen.

Eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch eine betriebswirtschaftliche Beratung.
Eine betriebswirtschaftliche Beratung heißt, Optimierungspotentiale zu erkennen und aufzuzeigen.

Wer seinen Mitarbeitenden etwas Gutes tun will, denkt dabei meist an eine Geld oder Sachprämie oder eine Lohnerhöhung. Das ist gut gemeint.

Doch spätestens beim Blick auf den Lohnzettel setzt beim Arbeitnehmer die Ernüchterung ein, denn nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen bleibt häufig nur die Hälfte übrig.

Hier zwei Beispiele:

Beispiel 1: Ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitern

Max Muster, kaufmännisch / ledig / Steuerklasse 1 / 3.000€ Brutto

Bei einer traditionellen Lohnerhöhung von z.B. monatlich 100 € Brutto,
verbleiben dem Arbeitnehmer ca. 56 € monatliches Nettoeinkommen.
Dem Arbeitgeber entstehen dadurch ca. 120 € monatliche Personalkosten je Mitarbeiter

Durch eine intelligente Lohngestaltung mit z.B. zwei staatlich geförderten Benefits, ergibt sich eine völlig andere, positive Betrachtung.

  • 50€ Sachbezug
  • 50€ Internetzuschuss vom AG

Durch die intelligente Lohnoptimierung der beiden Benefits, kann der Arbeitgeber einen jährlichen Liquiditätsvorteil von ca. 85.000 € generieren.

Der Liquiditätsvorteil ergibt sich aus den optimierten Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen, sowie der Umlage 2, Umlage 3 und Berufsgenossenschaft - Beiträge.

Am sinnvollsten ist es jedoch, wenn Sie Ihren Mitarbeitenden die betriebliche Krankenversicherung (bKV) als Sachbezug anbieten.

Wenn der Arbeitgeber den maximalen Sachbezug in Höhe von 50 € monatlich steuer- und sozialabgabenfrei investiert, erhält der Arbeitnehmer aus der betriebliche Krankenversicherung ein jährliches Gesundheitsbudget in Höhe von 1.500€ bis hin zu 1.700€ und somit eine ausgezeichnete Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung.

Denn hierbei gilt die betriebliche Krankenversicherung (bKV) als "beitragsfreier Arbeitslohn" und muss infolgedessen nicht versteuert werden – sofern die Gesamtsumme unterhalb der Sachbezugsgrenze von monatlich 50 € bleibt.

Beispiel 2: Ein Unternehmen mit 25 Mitarbeitern

Bei einem durchschnittlichen Gehalt von monatlich 3.750 € Brutto je Mitarbeitenden und beispielhaft 15 Krankheitstage im Jahr.

Durch eine Optimierung der arbeitgeberfinanzierten Umlage 1 und der Umlage 2 kann der Arbeitgeber jährlich bis zu 42.000 € einsparen.

Diesen Betrag kann der Arbeitgeber nun kostenneutral für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) und eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) investieren.

Das perfekte Instrument zur Mitarbeiterfindung und Mitarbeiterbindung!

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